Bis 270.000 € Förderkredit je Wohneinheit

Neubauförderung Wohngebäude (KfW 296, 297/298, 300)

Zinsgünstige KfW-Förderkredite für energieeffiziente Wohngebäude-Neubauten. Vier Programme — EH40, EH55, Niedrigpreissegment und Familienförderung.

  • iSFP
  • Förderung
  • Baubegleitung

Die KfW-Neubauförderung im Überblick

  • KfW 297/298 – bis 150.000 €/WE
  • KfW 300 Familien – bis 270.000 €
  • KfW 296 Niedrigpreis – bis 100.000 €
  • QNG-Zertifizierung & Baubegleitung

Die Herausforderung

Vier KfW-Programme – welches passt?

Die Neubauförderung für Wohngebäude umfasst mehrere Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Kreditbeträgen. Ohne Experten ist die Orientierung schwierig.

Vier Programme (296, 297/298, 300): Unterschiedliche Voraussetzungen, Beträge und Zielgruppen

Effizienzhaus 40 oder 55? QNG-Siegel ja oder nein? Die richtige Stufe entscheidet über die Förderhöhe

Kein Öl, Gas oder Biomasse: Strenge Heizungsanforderungen für alle KfW-Neubau-Programme

Antrag vor Baubeginn Pflicht — nachträgliche Beantragung ausgeschlossen

Energieeffizienz-Experte ist Pflicht: Ohne „Bestätigung zum Antrag" (BzA) keine Förderung

Diese Herausforderungen kennen viele Hausbesitzer – Sie sind nicht allein.

Beispielrechnung

KfW-Neubauförderung: Die Programme im Vergleich

Je nach Effizienzstandard, QNG-Zertifizierung und Familienstatus stehen unterschiedliche Kredithöhen zur Verfügung.

Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit
KfW 297/298 – Standard
EH55 (neue Einstiegsstufe)100.000 €
EH40 Klimafreundlich100.000 €
EH40 mit QNG-Siegel150.000 €

Für alle Bauherren

Bis 150.000 €

Zinsgünstiger Kredit für jeden, der energieeffizient baut — ohne Einkommensgrenze.

KfW 300 – Familien mit QNG
Max. Kredit (1 Kind)220.000 €
Max. Kredit (3+ Kinder)250.000 – 270.000 €
Zinssatz (deutlich unter Markt)ab ca. 1 %

Maximale Förderung

Bis 270.000 €

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich und nachhaltig bauen (EH40 + QNG).

*Alle Programme: reine Kreditförderung, kein Tilgungszuschuss. KfW 296 (Niedrigpreissegment): bis 100.000 €/WE bei EH55. KfW 300: Einkommensgrenze 90.000 € + 10.000 €/Kind. Stand 2025.

Unsere Lösung

Alle KfW-Programme optimal nutzen

Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten und QNG-Auditoren beraten wir Sie, welches KfW-Programm zu Ihrem Vorhaben passt — und begleiten Sie von der Planung bis zur Förderbestätigung.

1

KfW 297/298 – bis 150.000 €

Klimafreundlicher Neubau für alle Bauherren: EH55 oder EH40, mit optionalem QNG-Siegel für 150.000 € statt 100.000 € Kredit je Wohneinheit.

2

KfW 300 – bis 270.000 € für Familien

Exklusiv für Familien mit Kindern und begrenztem Einkommen (90.000 € + 10.000 €/Kind). EH40 Pflicht, mit QNG bis 270.000 € je Wohneinheit.

3

KfW 296 – Niedrigpreissegment

Für kosten- und flächeneffizientes Bauen: bis 100.000 € Kredit bei mindestens EH55. Besondere Anforderungen an Raumeffizienz und Lebenszykluskosten.

4

QNG-Zertifizierung & Baubegleitung

Wir übernehmen Energieberatung, QNG-Auditierung, baubegleitende Qualitätssicherung und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW.

Ihr Weg zum Ziel

In 4 Schritten zum KfW-Förderkredit

Transparent, strukturiert und effizient – so begleiten wir Sie.

  1. Beratung & Programmauswahl

    Wir analysieren Ihr Vorhaben (Familienstatus, Einkommen, Effizienzstandard) und empfehlen das optimale KfW-Programm und die beste Förderstufe.

  2. Planung & KfW-Antrag

    Energetische Fachplanung, ggf. Ökobilanz und QNG-Vorbereitung. Wir erstellen die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) — Pflicht vor Baubeginn.

  3. Baubegleitung & Qualitätssicherung

    Regelmäßige Baustellenbesuche zur Kontrolle der energetischen Maßnahmen: Dämmung, Luftdichtheit, Fenster, Haustechnik.

  4. Abnahme & Förderbestätigung

    Blower-Door-Test, ggf. QNG-Zertifikat und Bestätigung nach Durchführung (BnD) — damit Ihr KfW-Kredit final bestätigt wird.

Feedback

Das sagen unsere Kunden

Erfahrungen von Bauherren mit K² Energieberatung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wohngebäude-Neubauförderung

Finden Sie schnelle Antworten auf häufige Fragen zu unseren Leistungen und Energieeffizienzmaßnahmen.

Vier Programme: (1) KfW 296 „Niedrigpreissegment" – bis 100.000 €/WE bei mind. EH55. (2) KfW 297 Selbstnutzung und (3) KfW 298 Vermietung „Klimafreundlicher Neubau" – 100.000–150.000 €/WE. (4) KfW 300 „Wohneigentum für Familien" – 170.000–270.000 € je nach Kinderzahl und QNG.
KfW 297 ist für Selbstnutzer (Eigenheim), KfW 298 für Vermieter und Investoren. Die Förderstufen und Kreditbeträge sind identisch: 100.000 € (EH55/EH40) bzw. 150.000 € (EH40 mit QNG) je Wohneinheit.
Drei Stufen: (1) Effizienzhaus 55 – 100.000 €/WE, kein Öl/Gas. (2) EH40 „Klimafreundlich" – 100.000 €/WE, kein Öl/Gas/Biomasse, Lebenszyklusanalyse. (3) EH40 mit QNG – 150.000 €/WE, QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM Zertifizierung.
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 90.000 € (+ 10.000 € je weiterem Kind). Die Immobilie muss selbst bewohnt werden und darf das einzige Wohneigentum in Deutschland sein.
Ohne QNG: 170.000 € (1-2 Kinder) bis 220.000 € (5+ Kinder). Mit QNG: 220.000 € (1-2 Kinder) bis 270.000 € (5+ Kinder). Voraussetzung ist immer mindestens EH40.
Nein. Alle KfW-Neubau-Programme (296, 297/298, 300) sind reine Kreditprogramme mit zinsgünstigen Konditionen deutlich unter Marktniveau. Es gibt keinen zusätzlichen Tilgungszuschuss.
Keine Heizung auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse. Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen, Solarthermie und Geothermie. Bei EH55 (KfW 296/297/298) reicht der Ausschluss von Öl und Gas.
Ein Programm für kosten- und flächeneffizientes Bauen mit max. 100.000 €/WE. Voraussetzung: mind. EH55, besondere Anforderungen an Raumeffizienz, Wohnfläche und Lebenszykluskosten. Ideal für kompakte, bezahlbare Neubauten.
Alle Programme: 4–35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 Jahr (bis 10 Jahre Laufzeit) bis 5 Jahre (bis 35 Jahre Laufzeit). Auch endfällige Darlehen mit 4–10 Jahren Laufzeit möglich.
Vor Baubeginn (= Start der Erdarbeiten). Planungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden. Beim KfW 300 dürfen Kauf-/Werkverträge mit aufschiebender Bedingung (Finanzierungsvorbehalt) vorab geschlossen werden.

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