DIN V 18599 Berechnung
Normgerechte Bilanzierung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Vollbilanz
- Förderfähig
- Nachweisführung
- Zonierung
Optimieren Sie Ihre Betriebskosten und erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben – mit professioneller Energieberatung für Gewerbe, Büros und öffentliche Gebäude
Von der DIN V 18599 Berechnung bis zum Energieaudit – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Nichtwohngebäude
Normgerechte Bilanzierung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
DIN V 18599, Energieausweise, Fördermanagement und Sanierungsberatung für Gewerbe, Büros und öffentliche Gebäude
Pflicht-Energieaudit nach EDL-G für große Unternehmen
Energieausweise für Gewerbe, Büros und öffentliche Gebäude
Professionelle Unterstützung bei Förderanträgen für Gewerbeprojekte
Begleitung bei Neubauprojekten mit Effizienzhaus-Standard
Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie Sie Betriebskosten senken und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Förderabwicklung.
📞 Montag bis Freitag, 8:00 - 18:00 Uhr
K² Energieberatung betreut Nichtwohngebäude in der Region Lengede, Peine und Braunschweig
Als BAFA-zertifizierte Energieberater unterstützen wir Unternehmen, Kommunen und Institutionen bei der energetischen Optimierung von Bürogebäuden, Produktionsstätten, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Einrichtungen. Mit professioneller Energieberatung senken Sie Ihre Betriebskosten nachhaltig um bis zu 30% und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen.
Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)gelten für Nichtwohngebäude besondere Anforderungen. Wir helfen Ihnen, diese zu erfüllen und dabei von umfangreicher staatlicher Förderung zu profitieren.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) bietet attraktive Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an gewerblich genutzten Gebäuden. Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung:
Wichtig: Energieberater-Pflicht bei BEG NWG
Für die Beantragung von BEG NWG-Förderung ist die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters verpflichtend. Die Kosten für die Energieberatung werden mit bis zu 50% (max. 5.000€) gefördert und sind Teil des Gesamtvorhabens.
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1durchzuführen. Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. €.
Als EDL-G-zertifizierte Energieberater führen wir für Sie das gesetzlich vorgeschriebene Energieaudit durch:
Alternative: Statt Energieaudit können Sie auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt auch für Nichtwohngebäude. Wir erstellen für Sie den erforderlichen Energieausweis und GEG-Nachweis nach DIN V 18599, der folgende Anforderungen erfüllt:
Die Berechnung nach DIN V 18599 ist für alle Nichtwohngebäude Pflicht und berücksichtigt die komplexe Anlagentechnik und unterschiedlichen Nutzungszonen gewerblich genutzter Gebäude.
Neben der BEG NWG gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude:
Wir analysieren alle verfügbaren Fördermöglichkeiten und kombinieren Programme optimal, um die maximale Förderquote für Ihr Projekt zu erreichen. Die Energieberatungskosten selbst werden mit bis zu 80% gefördert.
Bestehende Nichtwohngebäude bieten enormes Einsparpotenzial. Typische Maßnahmen mit hoher Wirtschaftlichkeit:
Wir erstellen eine priorisierte Maßnahmenliste mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der Planung über die Förderabwicklung bis zur Baubegleitung.