Energieberatung für Nichtwohngebäude
Optimieren Sie Ihre Betriebskosten und erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben – mit professioneller Energieberatung für Gewerbe, Büros und öffentliche Gebäude
Unsere Leistungen im Überblick
Von der DIN V 18599 Berechnung bis zum Energieaudit – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Nichtwohngebäude
DIN V 18599 Berechnung
Normgerechte Bilanzierung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Vollbilanz
- Förderfähig
- Nachweisführung
- Zonierung
Energieberatung für Nichtwohngebäude
DIN V 18599, Energieausweise, Fördermanagement und Sanierungsberatung für Gewerbe, Büros und öffentliche Gebäude
- DIN V 18599 Berechnung
- Energieausweise für NWG
- Fördermanagement
- Sanierungskonzepte
Energieaudit EDL-G
Pflicht-Energieaudit nach EDL-G für große Unternehmen
- Gesetzeskonform
- Alle 4 Jahre
- Vor-Ort-Analyse
- Maßnahmenkatalog
Energieausweis für NWG
Energieausweise für Gewerbe, Büros und öffentliche Gebäude
- Bedarfsausweis
- Gesetzeskonform
- 10 Jahre gültig
- Schnelle Bearbeitung
Fördermanagement
Professionelle Unterstützung bei Förderanträgen für Gewerbeprojekte
- BEG NWG
- KfW-Programme
- Regionale Förderung
- Komplettservice
Neubauförderung EH40/EH55
Begleitung bei Neubauprojekten mit Effizienzhaus-Standard
- EH40/EH55
- Nachhaltigkeitsklasse
- QNG
- KfW-Kredit
Bereit für Ihre Energiewende?
Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie Sie Betriebskosten senken und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Förderabwicklung.
📞 Montag bis Freitag, 8:00 - 18:00 Uhr
Wir sind vor Ort für Sie da
K² Energieberatung betreut Nichtwohngebäude in der Region Lengede, Peine und Braunschweig
Energieberatung für Nichtwohngebäude – Betriebskosten senken, Förderung sichern
Als BAFA-zertifizierte Energieberater unterstützen wir Unternehmen, Kommunen und Institutionen bei der energetischen Optimierung von Bürogebäuden, Produktionsstätten, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Einrichtungen. Mit professioneller Energieberatung senken Sie Ihre Betriebskosten nachhaltig um bis zu 30% und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen.
Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)gelten für Nichtwohngebäude besondere Anforderungen. Wir helfen Ihnen, diese zu erfüllen und dabei von umfangreicher staatlicher Förderung zu profitieren.
BEG NWG – Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) bietet attraktive Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an gewerblich genutzten Gebäuden. Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung:
- Einzelmaßnahmen: Bis zu 50% Förderung für Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen und Beleuchtung
- Effizienzgebäude: Bis zu 45% Förderung für Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
- Nachhaltigkeitsklasse: Zusätzliche 5% bei Erfüllung der NH-Klasse (QNG-Zertifizierung)
Wichtig: Energieberater-Pflicht bei BEG NWG
Für die Beantragung von BEG NWG-Förderung ist die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters verpflichtend. Die Kosten für die Energieberatung werden mit bis zu 50% (max. 5.000€) gefördert und sind Teil des Gesamtvorhabens.
EDL-G Energieaudit – Gesetzliche Pflicht für Nicht-KMU
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1durchzuführen. Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. €.
Als EDL-G-zertifizierte Energieberater führen wir für Sie das gesetzlich vorgeschriebene Energieaudit durch:
- →Erfassung aller Energieströme (Strom, Wärme, Kälte, Prozessenergie)
- →Identifikation von Einsparpotenzialen und Effizienzmaßnahmen
- →Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Amortisationszeiten
- →Vollständiger Auditbericht gemäß DIN EN 16247-1 für BAFA-Nachweis
Alternative: Statt Energieaudit können Sie auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.
GEG-Nachweis für Nichtwohngebäude – Neubau und Sanierung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt auch für Nichtwohngebäude. Wir erstellen für Sie den erforderlichen Energieausweis und GEG-Nachweis nach DIN V 18599, der folgende Anforderungen erfüllt:
- →Primärenergiebedarf: Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs
- →Wärmedurchgangskoeffizient: Nachweis der Dämmqualität (U-Werte)
- →Anlagentechnik: Bewertung von Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung
- →Nutzungsprofile: Berücksichtigung der tatsächlichen Gebäudenutzung
Die Berechnung nach DIN V 18599 ist für alle Nichtwohngebäude Pflicht und berücksichtigt die komplexe Anlagentechnik und unterschiedlichen Nutzungszonen gewerblich genutzter Gebäude.
Förderprogramme für Nichtwohngebäude optimal nutzen
Neben der BEG NWG gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude:
- KfW-Kredit 263: Zinsgünstiger Kredit für Nichtwohngebäude mit Tilgungszuschuss bis 45%
- Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft: Bis zu 60% Förderung für Prozesswärme, Mess-/Steuer-/Regelungstechnik
- Kommunalrichtlinie: Sonderprogramme für öffentliche Gebäude und Einrichtungen
- Landesförderprogramme: Zusätzliche regionale Förderungen in Niedersachsen
Wir analysieren alle verfügbaren Fördermöglichkeiten und kombinieren Programme optimal, um die maximale Förderquote für Ihr Projekt zu erreichen. Die Energieberatungskosten selbst werden mit bis zu 80% gefördert.
Energetische Optimierung für Bestandsgebäude
Bestehende Nichtwohngebäude bieten enormes Einsparpotenzial. Typische Maßnahmen mit hoher Wirtschaftlichkeit:
- →Heizungsmodernisierung: Umstieg auf Wärmepumpe, BHKW oder Pelletheizung
- →Lüftungsoptimierung: Wärmerückgewinnung, bedarfsgeführte Lüftung
- →LED-Beleuchtung: Bis zu 80% Stromkostensenkung bei Beleuchtung
- →Gebäudedämmung: Fassade, Dach, Kellerdecke für reduzierte Heizkosten
- →Photovoltaik: Eigenstromerzeugung zur Senkung der Stromkosten
Wir erstellen eine priorisierte Maßnahmenliste mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der Planung über die Förderabwicklung bis zur Baubegleitung.